Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo liebes Forum, > bei uns stehen div. Satzungsänderungen an aufgrund > eines neues 1. Vorsitzenden. Der möchte die > Satzung so abfassen: > > Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und bis > zu fünf Mitgliedern: > 1. Vorsitzende/r > Geschäftsführer/in > bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern > (Macht die Nennnung der Anzahl Sinn?) > > Der / die 1. Vorsitzende vertritt den Verein im > Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) § 26 > einzeln. Im Übrigen wird der Verein durch zwei > Mitglieder aus dem Vorstand vertreten. > (Ist das so richtig?) > > Muss es einen Passus geben "Vorstand im Sinne des > § 26 BGB sind 1. V, 2. Vund Geschäftsführerin"? > Oder kann das komplett entfallen? > > > Vereinskonto: > 1. V und GF können einzelberechtigt über das Konto > verfügen. Im Vertretungsfall können zwei andere > Vorstände gemeinsam über das Konto verfügen. > Weitere Mitglieder erhalten keinen Zugang zum > Konto. > (Wäre hier eine Benennung sinnvoller? 1 V + 3. > Vorstandsmitglied, 2. V. + 4. Vorstandsmitglied z. > B.?) > > Müssen Wahlen geheim durchgeführt werden? Oder > kann auch der Vorstand durch Handzeichen gewählt > werden? > > Es wäre nett, wenn mir das jemand zusammengefasst > beantworten kann. Ich habe mich zwar schon durch > das Forum gelesen, finde aber immer auch andere > Passagen, die nicht so passend sind für das was > ich brauche. > > Vielen Dank! > Rosenresli
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