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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Ramona schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo in die Runde, > > in der Satzung eines gemeinnützigen Vereins steht > geschrieben: > > "Die ordentliche Mitgliederversammlung wird > mindestens einmal im Jahr, möglichst im letzten > Quartal, abgehalten." > > Seit Bestehen des Vereins wurden die jährlichen > Mitgliederversammlungen immer im 4. Quartal des > Jahres abgehalten. Nun wird beabsichtigt diese > schon im 2. Quartal durchzuführen. > > Frage: Ist dies mit diesem Satz in der Satzung > vereinbar oder muß die Satzung evtl. geändert > werden? Kann man dieses zeitliche Festhalten ganz > aus der Satzung streichen und nur vermerken, dass > 1 x im Jahr eine Mitgliederversammlung > durchgeführt wird? > > Viele Grüße > > Ramona
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