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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn der Beschluss den Vorstand nicht bindet, wenn > dann? > Der Vorstand vertritt den Verein. Der Verein ist > Beteiligter. > Wenn der Vorstand nicht an den Beschuss des > Ehrenrats gebunden ist, macht die Satzungsregelung > so keinen Sinn. Dann könnte der Ehrenrat lediglich > Empfehlungen aussprechen.
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