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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
IHO schrieb: ------------------------------------------------------- > Ablehnung des Beschlusses vom Ehrenrates zum > Ausschluss des Verleumders Hubertus. > > In der Tat wurde der Antrag auf Ausschluss des > Verleumders Hubertus vom Vorstand in seiner > Sitzung am 05.05.2020 abgelehnt. > > Die Satzung regelt in § 13 eindeutig die Aufgabe > des Ehrenrates. > Dieser (Abs.1) „kann bei Streitigkeiten zwischen > einzelnen Mitgliedern des Vereins angerufen > werden.“ > > Die beteiligten Mitglieder sind dabei zu hören, > als auch der Vorstand (Abs.3). richtig und der > Vorstand > > Verbindlich ist der Beschluss des Ehrenrates für > die Beteiligten (Abs. 4). > > Der Vorstand ist im Sinne der Satzung aber nicht > Beteiligter, sondern zu hörendes Organ in diesem > Verfahren. > Aus diesem Grund schon ist der Beschluss des > Ehrenrates nicht bindend für den Vorstand, denn > dieser Beschluss hätte gar nicht erst getroffen > werden dürfen, da er nicht satzungskonform ist. > > Aus diesem Grunde hat der Vorstand in seiner > Sitzung am 05.05.2020 seinen Beschluss gefasst, > und dieser ist satzungskonform. > > Der Vorstand hat sich auch nicht im Voraus einem > Beschluss des Ehrenrates unterworfen, > wie Du schreibst. Wenn ihm dies satzungsmäßig > möglich wäre, hätte er die Entscheidung > über den Antrag auf Ausschluss per Beschluss im > Vorstand an den Ehrenrat übertragen > müssen, und den Willen, sich einem Beschluss des > Ehrenrates anzuschließen, ausdrücklich > kommunizieren müssen, gegenüber dem Ehrenrat und > ggf. auch gegenüber den Beteiligten. > Dies ist nicht geschehen, und darüber wurde auch > nicht nachgedacht oder gesprochen. > > Der Vorstand ist sich seiner Verantwortung für den > Verein und insbesondere seiner Pflichten > sehr bewusst. Daher hat der Vorstand seine > satzungsgemäßen Pflichten weder an den > Ehrenrat abgetreten noch diesen gebeten, eine > Entscheidung über den Ausschluss zu > treffen, dem sich der Vorstand anschließt, sondern > hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 > über den Antrag entschieden. > Der Ehrenrat wurde in das Verfahren einbezogen, > weil Vreinsmitglied Karl M. dies > ausdrücklich in seinem Antrag gefordert hat: „[…] > unter Mitwirkung des Ehrenrates (§13 der > Verfassung) [...].“ > Der Vorstand hat den Ehrenrat um eine Schlichtung > gebeten., das ist alles andere als die > Entscheidung über einen Antrag auf Ausschluss > eines Mitgliedes aus dem Orden. > Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob der > Beschluss des Ehrenrates überhaupt wirksam > zustande gekommen ist. > > Mein Kommentar: > Der Vorstand hat den Ehrenrat nicht um eine > Schlichtung gebeten. > In den Anhörungen der Beteiligten war eine > Schlichtung auch unmöglich. > > Der Vorstand hat den Ehrenrat mit folgendem Text > angerufen: > > Sehr geehrter Herr Vorsitzender, > > In der gestrigen Vorstandsitzung hat sich der > Vorstand beraten und ruft hiermit in der Sache > den Ehrenrat an. > Wir bitten darum im Sinne und zum Wohl des > Vereins zu handeln. > > Mit freundlichen Grüßen > Müller > > Meine Frage nochmal:: > > Ist der Vorstand Beteiligter und ist der Beschluss > des Ehrenrates bindend für alle Beteiligten, also > auch für den Vorstand?
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