Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > Janick schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > 1. Muss der Vereinszweck ausformuliert werden > oder kann man das auch stichpunktartig angeben?> > > Der Zweck ist immer detailliert und aus > zuformulieren. > > > 2. Muss man angeben, mit welchen Mitteln man den > Vereinszweck erreichen möchte? > > > ja > > > 3. Wie finde ich vorab heraus, ob das > Amtsgericht den Zweck akzeptieren wird oder ob er > zu grob definiert ist?> > > gar nicht > > > 4. Wie groß ist denn die Kulanz beim Abweichen > vom Vereinszweck? Beispiel: Der Verein möchte > über > eine gesunde Ernährung aufklären, klärt aber > plötzlich auch über Sport und Bewegung auf, was > ja > auch Einfluss auf die Gesundheit hat. Wäre das > noch vertretbar? > > > Versucht den Verwendungszweck so zu formulieren, > dass ihr die ssatzung nicht ständig ändern müsst. > > > 5. Darf man in der Satzung angeben, dass die > Mitgliederversammlung weitere Zwecke bestimmen > darf?> > > Wenn sich der Zweck verändert muss kann dies nur > über eine MV geschehen. Jede Veränderung einer > Satzung kostet Geld. Die Satzungänderung muss > jedes Mal beim Amtsgericht eingereicht werden. > Deshalb siehe meine Antwort zu Nr. 4
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