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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Janick schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > vielleicht kann mir jemand helfen. > > Ich tue mir schwer bei der Formulierung des > Vereinszwecks. Der Verein soll nicht gemeinnützig > sein, deshalb muss man sich ja nicht an § 52 AO > richten, sondern kann den Vereinszweck frei > wählen. Er darf natürlich nicht wirtschaftlich > sein. > > Nun zu meinen Fragen: > 1. Muss der Vereinszweck ausformuliert werden oder > kann man das auch stichpunktartig angeben? Ich > habe mir diverse Satzungen von Vereinen > durchgelesen. Der Zweck ist fast immer detailliert > und ausformuliert. > 2. Muss man angeben, mit welchen Mitteln man den > Vereinszweck erreichen möchte? Wenn nein, darf man > dann alles tun, wenn man keine Mittel angibt? > 3. Wie finde ich vorab heraus, ob das Amtsgericht > den Zweck akzeptieren wird oder ob er zu grob > definiert ist? > 4. Wie groß ist denn die Kulanz beim Abweichen vom > Vereinszweck? Beispiel: Der Verein möchte über > eine gesunde Ernährung aufklären, klärt aber > plötzlich auch über Sport und Bewegung auf, was ja > auch Einfluss auf die Gesundheit hat. Wäre das > noch vertretbar? Würde der Verein hingegen > plötzlich eine Sternwarte errichten, dann wäre das > bestimmt zu weit vom Hauptzweck entfernt, oder? > 5. Darf man in der Satzung angeben, dass die > Mitgliederversammlung weitere Zwecke bestimmen > darf? > > Vielen Dank!
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