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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > JuergenK schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Meine Frage: in unserer Satzung finde ich > allerdings keine Festlegung oder "Definition" > eines solchen Vermögensausschusses. > > Ist so ein Gremium (oder sagt man "Organ" ?) > denn nicht "zwingend" in der Satzung aufzuführen > (zusammen mit Rechten, Pflichten, und so weiter, > wie z.B. Wahlperioden, Ersatzmitglieder) ?> > > Wie Pfeffer bereits schrieb: Können auch > freiwillige Organe vorhanden sein. > Sie haben aber nicht das Recht an einer > Leitungssitzung (LS) teilzunehmen, wenn sie nicht > eingeladen wurden. Es ist vom Vorteil, wenn in > regelmäßigen Abständen die Entscheidunggen dieses > Organs ein Thema in einer LS ist, denn der > Vorstand hat nicht nur gegenüber dem FA > Rechenschaft abzulegen, sondern vorallem der MV. > Der Vorstand wird hier in die Pflicht genommen > nicht der Vermögensausschuß.
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