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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich kann es neben des Satzungsorganen > auch weitere freiwillige Organe geben. > Wenn die aber nicht in der Satzung verankert sind, > haben sie keine verbindlichen Rechte. So kann z.B. > der "Vermögensausschuss" dem Vorstand keine > Vorgaben machen.
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