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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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JuergenK schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag , ich habe heute noch eine Frage. > > Zunächst die Vorbemerkung: unser Verein hat (vor > > 50 Jahren) einmal ein Erbe erhalten. Dazu wird > (seit ich in dem Verein bin, seit >25 Jahren) > regelmässig ein sog. "Vermögensausschuss" auf der > Mitgliederversammlungen gewählt (ähnlich turnus > mässig, also ca alle 3 Jahre; dies sind auch - > soweit ist ja alles sauber - nicht in sonstigen > Ämtern befindliche Mitglieder). > > Zusätzlich zu dem erweiterten Vorstand kommen eben > diese Mitglieder des Verm.ausschusses zusammen > (soll heissen: sie kommen >zusätzlich< zu den > Vorstandssitzungen mit dazu), um z.B in den > letzten 10-15 Jahren zu entscheiden, in welchen > Sparanlagen/Festgeldern/Kommunalobligationen etc) > das Geld angelegt werden soll (heutzutage gibt es > ja keine Zinsen mehr) > > Meine Frage: in unserer Satzung finde ich > allerdings keine Festlegung oder "Definition" > eines solchen Vermögensausschusses. > > Ist so ein Gremium (oder sagt man "Organ" ?) denn > nicht "zwingend" in der Satzung aufzuführen > (zusammen mit Rechten, Pflichten, und so weiter, > wie z.B. Wahlperioden, Ersatzmitglieder) ? > > JK
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