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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Man spricht allgemein von Vereinsordnungen und > meint Nebenordnungen außerhalb der Satzung. GO > beziehen sich dabei auf Vereinsorgane. > Vereinsordnungen können alles regeln, was nicht > die Satzung regeln muss. > So kann z.B. eine GO des Vorstands nicht ein > Stichentscheidungsrecht des Vorsitzende > ermöglichen oder die Beschlussfähigkeit der > Vorstandsitzung regeln. Ebenso wenig kann eine > Ehrenordnung Ausschlussgründe festlegen.
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