Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Aufsteiger schrieb: ------------------------------------------------------- > Schönen Guten Morgen! > > In der aktuellen NRW-Verordnung steht: > > (5) ...zulässig sind > > ... > > 2. Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien > öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher > Institutionen, Gesellschaften, Parteien oder > Vereine. Dabei sind geeignete Vorkehrungen zur > Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur > Gewähr-leistung eines Mindestabstands von 1,5 > Metern zwischen (auch in Warteschlangen) > sicherzustellen. > > Ich kenne mich mit diesem Juristen-Deutsch nicht > aus. Bedeutet das, dass wir Vorstands- und > Mitgliederversammlungen jetzt offiziell > durchführen dürfen, wenn wir die genannten > Vorkehrungen treffen? > > Oder was sind die rechtlich vorgesehenen Gremien > eines Vereins? > > Danke und bleibt gesund!!!
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