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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > boernie53 schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > >Nun ist der Schnitt bis Oktober untersagt (NABU). > > > Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet > unter anderem, dass Hecken, lebende Zäune, > Gebüsche oder andere Gehölze in der Zeit vom 1. > März bis zum 30. September geschnitten oder auf > den Stock gesetzt werden. Das Verbot betrifft > allerdings nur radikale Eingriffe. Schonende Form- > und Pflegeschnitte bleiben nach § 39 Abs. 5 > BNatSchG auch in den Sommermonaten erlaubt. > > Der Pächter kann noch im Oktober den Baum > runterschneiden. > > > Kann ich ihm bei der jetzt folgenden Abmahnung, > zum November die Kündigung des Pachtvertrages > ankündigen, falls er nicht sofort nach Ende der > Schonzeit zurück schneidet?> > > Wie oft hast du ihm bereits eine Abmahnung > erteilt? In der Regel ist es richtig schwierig > einen Pächter wegen eines nicht zurück > geschnittenen Baumes zu kündigen. Hat er noch mehr > Vergehen, die bereits angemahnt wurden? > > Ich würde ihm noch einmal einen Termin setzen mit > der Ankündigung, wenn er bis zu diesem Zeitpunkt > den Baum nicht runterschneidet - der Baum gefällt > wird, da in einer Kleingartenanlage Nadelgehölze > nicht erlaubt sind.
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