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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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janick schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > mich beschäftigt folgende Frage: > > Kann ein e.V., der nicht gemeinnützig im Sinne der > AO sein möchte, die Paragrafen aus der Anlage 1 zu > § 60 AO in seine Satzung aufnehmen? > Wenn ja, welchen Sinn hätte das? > Oder sind diese nur wirksam, wenn der Verein auch > vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wurden, > und ansonsten hinfällig? > > Vielen Dank.
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