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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > Mieze schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > nach jeder Wahl eines neuen Vorsitzenden wird > dies dem Amtsgericht bzw. Vereinsregister bekannt > gegeben und die Eintragung dort geändert. - > > korrekt > > > Aber eine Satzungsänderung geht doch viel > weiter: Die muss in der Tagesordnung der > Mitgliederversammlung aufgeführt werden, auf der > MGV beschlossen werden und dann beim Amtsgericht > oder Vereinsregister gemeldet werden. Dort müsste > dann die (ganze) Satzung neu geprüft und > eingetragen werden. > > > Danach geht es weiter zum Finanzamt, wo die > Satzung dann ebenfalls in Hinblick auf dei > Gemeinnützigkeit neu geprüft wird. > > > Bevor man eine Satzung ans Vereinsregister, hier > nur bei gemeinnützigen Vereinen, sollte man diese > beim FA prüfen lasssen und dann einreichen bei > Vereinsregister. > > > > Wozu sollte dieser Aufwand nötig sein, weil alle > x Jahhre ein neuer Vorsitzender gewählt wird? Dann > müssten Amtsgericht bzw. Vereinsregister ständig > und dauernd neue Eintragungen machen. > > Wird der alte Vorstand wiedergewählt, braucht man > keine Meldung ans Vereinsregister zu machen, > solnage nciht bis das Vereinsregister Unterlagen > anfordert. > Bei neugewählten Mitglieder im Vorstand ist es > zwingend erforderlin über den Notar die Aus- bzw. > Eintragung der jeweiligen Mitglieder beim > Amtsgericht vornehmen zulassen. > Sollte dies nicht erfolgen, Dürfen die > neugewählten Vorstandsmitglieder weder im Außen- > bzw. Innenverhältnis Verträge gültig > untershcreiben oder Rechnungen erstellen oder den > Verein vor dem Gericht vertreten. Der nicht > eingetragene Vorstand kann nie entlastet werden, > wenn sich ein Mitglied dagegen auflehnt.
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