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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Mieze schrieb: ------------------------------------------------------- > JürgenK schrieb: > > Gerade der 1. Vorsitzende ist ja (es ist > zumindest stark zu vermuten, dass dem so ist) der > "Vorstand" im Sinne des §26 BGB und damit ist nach > der Neu-Wahl eines 1.Vorsitzenden die Satzung > sowieso in einer Neufassung beim Amtsgericht > einzureichen. > > Hallo, > > nach jeder Wahl eines neuen Vorsitzenden wird dies > dem Amtsgericht bzw. Vereinsregister bekannt > gegeben und die Eintragung dort geändert. - > Fertig! > > Aber eine Satzungsänderung geht doch viel weiter: > Die muss in der Tagesordnung der > Mitgliederversammlung aufgeführt werden, auf der > MGV beschlossen werden und dann beim Amtsgericht > oder Vereinsregister gemeldet werden. Dort müsste > dann die (ganze) Satzung neu geprüft und > eingetragen werden. > Danach geht es weiter zum Finanzamt, wo die > Satzung dann ebenfalls in Hinblick auf dei > Gemeinnützigkeit neu geprüft wird. > > Wozu sollte dieser Aufwand nötig sein, weil alle x > Jahhre ein neuer Vorsitzender gewählt wird? Dann > müssten Amtsgericht bzw. Vereinsregister ständig > und dauernd neue Eintragungen machen.
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