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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > JürgenK schrieb: > > > Aber soweit ich das Vereinsrecht verstehe (bin > aber selber kein Jurist, arbeite mich in dieses > Fachgebiet im Moment aber stark ein) gilt ja > folgendes - entgegen dem, was Mieze geschrieben > hat: > > Gerade der 1. Vorsitzende ist ja (es ist zumindest > stark zu vermuten, dass dem so ist) der "Vorstand" > im Sinne des §26 BGB und damit ist nach der > Neu-Wahl eines 1.Vorsitzenden die Satzung sowieso > in einer Neufassung beim Amtsgericht > einzureichen. > > > Bei einer Neuwahl des Vorstandes nach § 26 BGB > braucht nicht die Satzung ans Amtsgericht > eingereicht werden. Eins Satzung wird erst dann > eingereicht, wenn diese verändert wird in irgend > einer Weise. > > Bisher habe ich in keiner Satzung den konkreten > Namen der/des Vorsitzende/n gelesen. Macht auch > keinen Sinn und ist nicht Vorgabe von irgendeinem > Gesetz.
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