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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > Marina-Magdalena schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Gesetz zur Abmilderung der Folgen der > COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und > Strafverfahrensrecht Art. 2 §5 > Ich suche eine Beispielformulierung.> > > Das § 32 BGB gibt hier eindeutig den Rahmen vor. > Du kannst das BGB nicht umgehend. Es müsste vom > Gesetzgeber geändert werden. > > § 5 Abs. 3 des o.g. Gesetzes sagt aus, dass > ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder > gültig ist, wenn a l l e Mitglieder b e t e i l > i g t wurden,bis zu dem vom Verein gesetzten > Termin > mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen > in T e x t f o r m abgegeben haben und der > Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst > wurde. > > Ich würde diese Form der MV nicht in die Satzung > schreiben, da dies für neue Mitglieder, die die > technischen Möglichkeiten nicht haben, > benachteiligt werden, > Es gibt bereits Urteile zu > Gleichbehandlung/Benachteiligung in Vereinen.
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