Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > muss im Vereinszweck (Satzung) geregelt sein, wer > die Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen > darf, also alle oder nur die Mitglieder des > Vereins? > > # Das wäre nur in bestimmten Fälle bei > Gemeinnützigkeit erforderlich (mildtätige Zwecke > und genauer Definition des Satzungszwecks) > > Wenn es nicht explizit in der Satzung geregelt > ist, darf man die Leistungen des Vereins (z.B. > Beratungen) dann trotzdem nur den Mitgliedern zur > Verfügung stellen? > > # Ja, nur bei gemeinnützigen Vereinen wäre eine > solche Beschränkung in bestimmten Fällen > problematisch. > Grundsätzlich ist das aber kein Problem, sondern > sogar der Regelfall - deswegen wird man ja > Mitglied.
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