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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Helga Röhle schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > unser wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, also ein > Bereich eines mehrteiligen gemeinnützigen Vereins, > ist wegen der Verordnung zur Eindämmung des > Coronavirus geschlossen und KUG ist für alle zu > 100 %, 2 Bereichsleiterinnen arbeiten noch je 10 > Wochenstunden, beantragt. Wir stocken aktuell > (noch bis?) das KUG auf 100 % auf. - Wir geben die > Rücklagen aus, die einen lange geplanten Umbau > finanzieren sollten. Zum Glück haben wir diese. > > Wir bekommen keine Zuschüsse wegen Corona, weil > wir mehr als 10 Mitarbeiterinnen im Gesamtverein > sind. Einen Kredit werden wir nicht bekommen, weil > niemand dafür haften möchte. KUG ist das einzige, > was eine Zeit lang hilft. > > Jetzt ist aber die Frage aufgekommen, ob wir > überhaupt aufstocken dürfen, weil ja die hier > eingesetzten Finanzmittel zum Eigentum des Vereins > gehören und somit zum Eigenanteil in Bezug auf > Fördermittel zählen. > > Die Frage ist halt jetzt gestellt worden, weil > befürchtet wird, wir dürften evtl. nicht > aufstocken, um Fördergelder nicht zu gefährden. > Grundsätzlich ist klar, dass immer alles dem > Verein gehört. > > Immer wieder wird in diesem Zusammenhang z.B. auch > verlangt, dass auch im wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieb genau wie im Ideellen Bereich > drei Angebote eingeholt werden. > > Dürfen wir das KUG aufstocken? > > Vielen Dank! > > Helli
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