Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > Marina-Magdalena schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > gibt es Vorlagen oder Anforderungen an einen > Passus in der Satzung, mit dem eine virtuelle MV > möglich gemacht werden soll. > > > Die Mitgliederversammlung ist im BGB als höchstes > Gremium eines Vereins festgelegt. > > "BGB §32 Mitgliederversammlung, Beschlussfassung > (1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit > sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen > Vereinsorgan zu besorgen sind, durch > Beschlussfassung in einer Versammlung der > Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des > Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand > bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der > Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der > erschienenen Mitglieder. > > (2) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein > Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre > Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich > erklären." > > Die Teilnahme muss allen Mitgliedern ohne > zumutbaren Aufwand möglich sein. > > Das bedeutet, dass eine virtuelle MV nicht immer > möglich ist, da gerade ältere Mitglieder nicht die > technischen Voraussetzungen für eine virtuelle MV > haben.
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