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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > "...bleibt bis zur Eintragung des neu gewählten im > Amt" > > Das hatte ich überlesen. Ich halte die Regelung > aber für problematisch. Die Neuwahl des Vorstands > ist zugleich die Abberufung des alten. Da der > Vorstand grundsätzlich jederzeit abberufen werden > kann, gilt das auch hier. > Außerdem müsste dann ja der alte Vorstand die > Anmeldungen machen. > > Welche Erfahrungen haben sie dazu bisher mit dem > Vereinsregister gemacht?
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