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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
svolz schrieb: ------------------------------------------------------- > Der § 27 BGB ist mir bekannt. Jedoch sagt §40 aus, > dass dieser eine nachgiebige Vorschrift ist und > nur dann zutrifft, wenn in der Satzung nicht > anderes geregelt ist. > > Dies ist aber bei uns ja durch den Satz "... > bleibt bis zur Eintragung des neu gewählten im > Amt"
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