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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > In § 27 BGB steht: "Die Bestellung des Vorstands > erfolgt durch Beschluss der > Mitgliederversammlung." Nichts weiter. Und nicht > etwa durch Eintragung ins Vereinsregister. > > Ansonsten können Sie in jedem beliebigen > Standardwerk nachschlagen. > Von den Gerichten wird meist Reichert, Vereins- > und Verbandsrecht zitiert.
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