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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Für mich heißt das, dass der neue Vorstand erst > handlungsfähig ist, wenn der neue Registerauszug > da ist und die neu gewählten Vorstandsmitglieder > bis dahin sowohl intern als auch extern nicht > handlungsberechtigt sind. > > # Nein, die Regelung bedeutet nur, dass das Amt > mit Ablauf der Amtszeit nicht automatisch endet. > Es endet aber durch die Wahl eines anderen > Vorstands und zwar sofort. > Die Eintragung hat nur rechtsbekundenden > Charakter, ist also für den Beginn des Amtes ohne > Bedeutung. > Der neue Vorstand darf nicht nur intern die > Geschäfte führen, erst ist auch nach außen ohne > Eintragung vertretungsberechtigt. > > Die Bank wird aber wahrscheinlich einen > Registerauszug sehen wollen. > > Nach der alten Regelung müsste meiner Auffassung > nach sogar der alte Vorstand die Anmeldung zur > Eintragung ins Vereinsregister vornehmen? > > # Nein, aus den o.g. Gründen meldet immer der neue > Vorstand an.
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