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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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svolz schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > wir haben gerade im Vorstand interne Diskussionen > um eine eventuelle Satzungsänderung. In unser > Satzung steht geschrieben, dass der amtierende > Vorstand bis zur Eintragung des neugewählten > Vorstandes im Amt bleibt. > > Für mich heißt das, dass der neue Vorstand erst > handlungsfähig ist, wenn der neue Registerauszug > da ist und die neu gewählten Vorstandsmitglieder > bis dahin sowohl intern als auch extern nicht > handlungsberechtigt sind. > > Meines Erachtens sollte daher der Passus in der > Satzung lauten: Der amtierende bleibt Vorstand > bleibt bis zur wirksamen Neu- bzw. Wiederwahl im > Amt. > > Ein Vorstandmitglied ist der Meinung, dass der > Vorstand bei der alten Regelung gewählt ist und > auch intern die Amtsgeschäfte führen kann, aber > nicht im Außenverhältnis. Er begründet es auch > damit, dass die Banken erst mit dem neuen > Registerauszug Bankvollmachten ausstellen und > ansonsten niemand auf das Bankkonto Zugriff hat. > > Diese Auffassung ist meines Erachtens falsch, da > die Satzung aussagt, dass er im Amt bleibt und ein > Innen- und Außenverhältnis wird nicht > unterschieden. > > Das Bankproblem könnte beispielweise mit der neuen > Bestimmung so gelöst werden, dass der neugewählte > Vorstand mit dem noch eingetragen Vorstand auf der > Bank durch neue Vollmachten regelt. Es muss ja > nicht sein, dass jemand mit Bankvollmacht ein > eingetragenes Vorstandsmitglied ist. Diese muss > jedoch von Vorstandsmitgliedern in > vertretungsberechtigter Anzahl erteilt werden. > > Nach der alten Regelung müsste meiner Auffassung > nach sogar der alte Vorstand die Anmeldung zur > Eintragung ins Vereinsregister vornehmen? > > Es wäre nett wenn ihr mir eure Einschätzung geben > würdet. In der Literatur steht viel zu der von mir > gewünschten Satzungsänderung, jedoch wenig zu > unserer aktuellen. > > Vielen Dank im Voraus!
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