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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
attofi schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > wäre folgendes Szenario erlaubt? > > Zwei natürliche Personen gründen insgesamt 5 nicht > eingetragene Vereine. Für jeden dieser nicht > eingetragenen Vereine reichen ja jeweils zwei > Gründungsmitglieder. Dazu ist nur ein > Gründungsprotokoll erforderlich. > > Die zwei natürlichen Personen und die 5 nicht > eingetragenen Vereine (= 7 Gründungsmitglieder) > gründen dann einen e.V. > > Grüße > attofi
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