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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Kann der Vorsitzende Versammlungsleiter und > Protokollführer sein, wenn es um seine eigene Wahl > geht? > > # Ja, die Wahl ist kein Rechtsgeschäft im Sinn des > § 181 BGB. > > Kann der Vorsitzende den Beschluss für die eigene > Wahl selbst unterschreiben und die Versammlung > während seiner Wahl leiten? > > # Ja, auch das geht. > > Über den Verein wird derzeit sehr kritisch in den > Medien berichtet, daher sollen keine anderen Namen > im - durch die Medien einsehbaren - > Vereinsregister auftauchen. Daher möchte der > Vorsitzende selbst unterschreiben, damit keine > anderen Mitglieder namentlich in den öffentlich > einsehbaren Akten genannt werden > > # Die Protokolle sind ja für Medienleute nicht > einsehbar, d.h. nur bei "berechtigtem > Interesses", was hier nicht vorliegt.
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