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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Matthias schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo liebe Vereinsexperten, > > lt. unserer Satzung wird die Mitgliederversammlung > vom Versammlungsleiter geleitet und die Beschlüsse > werden durch Protokoll des Protokollführers > dokumentiert. Beide Ämter werden vom Vorsitzenden > ausgeführt, wenn die Mitgliederversammlung nichts > anderes bestimmt. > > Der Vorsitzende ist lt. Satzung und lt. > Vereinsregister von allen Einschränkungen des § > 181 BGB befreit. > > Kann der Vorsitzende Versammlungsleiter und > Protokollführer sein, wenn es um seine eigene Wahl > geht? > > Die Mitgliedervollversammlung würde - trotz der > Satzungsbestimmung - den Vorsitzenden vorher > sicherheitshalber für beide Ämter wählen, was auch > einstimmig durchgehen würde. > > Kann der Vorsitzende den Beschluss für die eigene > Wahl selbst unterschreiben und die Versammlung > während seiner Wahl leiten? > > Über den Verein wird derzeit sehr kritisch in den > Medien berichtet, daher sollen keine anderen Namen > im - durch die Medien einsehbaren - > Vereinsregister auftauchen. Daher möchte der > Vorsitzende selbst unterschreiben, damit keine > anderen Mitglieder namentlich in den öffentlich > einsehbaren Akten genannt werden. > > Viele Grüße > > Matthias R.
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