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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1) Kann die MV in diesem Jahr ersatzlos entfallen? > Meiner erachtens: nein > # Das hängt von der Satzung ab. Sie kann zumindest > bis auf Weiteres verschoben werden. > > 2) Kann die MV verschoben werden - beispielsweise > in den Herbst - ohne dass jetzt Beschlüsse gefasst > werden? > # Ja. Es geht ja ohnehin nicht anders. > > 3) Kann die MV verschoben werden und sollten dann > bestimmte Elemente im Umlaufverfahren beschlossen > werden? > # Ja, aber wenn die Satzung das nicht anders > regelt, ist dazu die Zustimmung aller (!) > Mitglieder erforderlich. > > Falls ja, welche Elemente sind dies? > # Es können alle Beschlüsse so gefasst werden. > > Welche Beschlüsse sind zu fassen? Sprich, welche > sind dringend nötig? > # Das kann nur der Verein selbst entscheiden. > Wichtig sind vor allem Neuwahlen, wenn > erforderlich. > > 4) Kann der Vorstand bemächtigt werden, die > Beschlüsse, die eigentlich die MV beschließen > müsste, selbst zu beschließen? > # Nein, dazu wäre eine spezielle Satzungsregelung > erforderlich > > Müsste die MV den Vorstand im Umlaufverfahren dazu > ermächtigen? > # Auch das geht nicht. Die MV muss selbst > beschließen, wenn die entsprechenden Aufgaben > nicht (per Satzung) dem Vorstand übertragen sind. > > Frage 4 ist eine Art Notverordnung der e.V.s: Da > Vorstand alleinvertretungsberechtigt ist und die > Geschäfte führt: ist dies möglich, auch wenn die > Satzung vorschreibt, dass die MV über die > Mittelverwendung beschließt? > # Nein. Aber muss denn die MV laut Satzung über > jede Mittelverwendung beschließen? > Das wäre sehr unpraktikabel.
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