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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
claudia schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > nun kommen die Fragen, dass die geplante > Mitgliederversammlung nicht statfinden kann. Wie > sehen Sie das? > > 1) Kann die MV in diesem Jahr ersatzlos entfallen? > Meiner erachtens:nein > 2) Kann die MV verschoben werden - beispielsweise > in den Herbst - ohne dass jetzt Beschlüsse gefasst > werden? > 3) Kann die MV verschoben werden und sollten dann > bestimmte Elemente im Umlaufverfahren beschlossen > werden? Falls ja, welche Elemente sind dies? > Welche Beschlüsse sind zu fassen? Sprich, welche > sind dringend nötig? > 4) Kann der Vorstand bemächtigt werden, die > Beschlüsse, die eigentlich die MV beschließen > müsste, selbst zu beschließen? Müsste die MV den > Vorstand im Umlaufverfahren dazu ermächtigen? > Frage 4 ist eine Art Notverordnung der e.V.s: Da > Vorstand alleinvertretungsberechtigt ist und die > Geschäfte führt: ist dies möglich, auch wenn die > Satzung vorschreibt, dass die MV über die > Mittelverwendung beschließt? > > beste Grüße
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