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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Muss diese MV im Laufe 2020 nachgeholt werden oder > kann einfach die nächste turnusmäßige Versammlung > im 1. Quartal 2021 stattfinden ? > > # Ein Muss im eigentlichen Sinn gibt es nicht. > Zunächst entscheidet der Vorstand. Die Mitglieder > können die MV nur über das Minderheitenbegehren > erzwingen. > Es ist aber sicher angemessen, die MV so bald wie > möglich nachholen. > > Muss aufgrund dieser Neuwahl die MV in 2020 > nachgeholt werden oder genügt die Wahl in der > nächsten turnusmäßigen Versammlung im 1. Quarta > 2021? > > # Auch hier wird gelten: Sobald wie möglich > nachholen. Die eigentliche Amtszeit endet ja.
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