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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das Vereinsregister spielt hier keine Rolle. Es > kann die Einberufung einer MV nicht verlangen. > Ein Problem bestünde allenfalls, wenn Amtsperioden > ohne Verlängerungsklausel eine Neuwahl erfordern. > Auch wenn die Satzung einen bestimmten Termin für > die Versammlung vorsieht (z.B. 1.Quartal), haben > Mitglieder kein Klagerecht, sondern sind auf das > Minderheitenbegehren verwiesen. > Theoretisch kann sich der Vorstand > schadenersatzpflichtig machen, wenn er nicht > einberuft. In aller Regel wird aber die > Verschiebung zu keinem Schaden für den Verein > führen. > Außerdem liefert Corona gewichtige sachliche > Gründe für eine Verschiebung.
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