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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Mittlerweile ist der 1. Vorsitzender auch schon > aus dem Verein ausgetreten. Wenn ich das richtig > gelesen habe könnte er ja trotzdem eine > außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, > oder? Aber viel wichtiger, er will es gar nicht. > > # Das sollte er sich überlegen, weil er evtl. > schadenersatzpflichtig gemacht werden kann. > > Also noch mal klar die Frage dürfen in dieser > Situation die beiden Vertreter, trotz eb. > ungültiger Satzung, alsbald eine außerordentliche > Mitgliederversammlung einberufen? > > # Das geht nur, wenn sie vertretungsberechtigt > sind. Was nach obiger Darstellung nicht der Fall > wäre.
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