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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Holger schrieb: ------------------------------------------------------- > ... im BGB steht doch... > > > (2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so > wird der Verein durch die Mehrheit der > Vorstandsmitglieder vertreten. > > 2 von ehemals drei Vorstanden sind doch die > Mehrheit im Vorstand... > Sorry ich verstehe es nicht
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