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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wer sagt denn dass der Vorstand aus drei Personen > bestehen muss. > > # Ihre Satzung. > > Ich dachte dann hat der Verein jetzt einen > Vorstand aus 2 Personen. schreibt das BGB vor dass > man drei Personen haben muss. sorry, ich verstehe > immer nicht warum der Verein handlungsunfähig ist. > > > # Es muss immer der satzungsmäßige Vorstand > vorhanden sein, bzw. der für die Vertretung laut > Satzung erforderliche. > Natürlich kann die Satzung in diesem Punkt > geändert werden.
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