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Vereinsrecht und -organisation
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Holger schrieb: ------------------------------------------------------- > Wer sagt denn dass der Vorstand aus drei Personen > bestehen muss. > ich dachte dann hat der Verein jetzt einen > Vorstand aus 2 Personen. schreibt das BGB vor dass > man drei Personen haben muss. sorry, ich verstehe > immer nicht warum der Verein handlungsunfähig > ist. > > Danke nochmals für die Nachfrage. Bin halt Laie > und verstehe das nicht wirklich. Warum sind die > beiden Stellvertreter nach BGB handlungsunfähig? > der Vorstand besteht durch jetzt nur aus zwei > Personen. > > Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
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