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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Muss also eine Satzungseintragung abgewartet > werden? > > # Ja, wie gesagt. > > Kann man das irgendwie anders formulieren? > > # Leider nein. Es muss die Satzung geändert > werden. > > Ich höre immer wieder von "Satzungsbrechenden > Beschlüssen", die Möglich seien, wenn mindestens > so viele Mitglieder zustimmen, wie für eine > Satzungsänderung nötig wären. > > # Das gilt wie gesagt, nur einer punktuellen > Durchbrechung der Satzung. Hier soll aber dem > Vorstand dauerhaft ein Recht entzogen werden.
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