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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn man also schreibt, dass der Beschluss schon > vor der Eintragung gültig ist und dass dies bis > zur Eintragung nur für die Vorsitzende XY gilt, > meinen Sie, das wäre punktuell genug? > > # Das lässt sich per Beschluss nicht regeln. Die > gesetzliche Vorschrift des § 71 ist nämlich nicht > nachgiebig.
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