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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Entschluss bricht die Satzung, da Mitglieder > lt. Satzung vom Vorsitzenden aufgenommen werden. > > # Dann ist der Beschluss so unwirksam. Eine > Satzungsdurchbrechung ist allenfalls punktuell > zulässig. Hier soll aber ein Dauerzustand > hergestellt werden. > > Muss der Beschluss zunächst als Satzungsänderung > eingetragen werden, oder ist er auch so SOFORT > gültig, wenn ALLE Mitglieder des Vereins > zustimmen? > > # Der Beschluss wird erst mit Eintragung wirksam. > Er muss aber als Satzungsänderungsbeschluss > formuliert sein.
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