Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Ramona Franke schrieb: ------------------------------------------------------- > Liebes Forum, > > in unserer Satzung steht, dass auch ein > Nichtmitglied Vorsitzender werden kann, dass > Mitgliedschaftsanträge vom Vorsitzenden angenommen > werden und dass der Vorsitzende von den > Einschränkungen des 181 BGB befreit ist. > > Nun wollen wir ein Nichtmitglied wählen, möchten > aber nicht, dass das Nichtmitglied sich selbst zum > Mitglied macht und wollen verhindern, dass das die > neue Vorsitzende andere (Freunde) als Mitglieder > aufnehmen kann, um auf der Mitgliederversammlung > die wenigen anderen Mitglieder so überstimmen > lassen zu können. > > ______________ > > Dafür haben wir folgenden Entwurf eines > Beschlusses: > > Die Mitgliederversammlung hat einstimmig > beschlossen, dass ein Nichtmitglied Vorsitzende > werden kann, eine Aufnahme (von sich selbst oder > anderen Personen) als Mitglied jedoch nicht durch > die Vorsitzende (die nicht Mitglied ist) erfolgen > kann. Nur ein Vorsitzender, der/die selbst > Mitglied ist, kann neue Mitglieder aufnehmen. Ein > Nichtmitglied kann keine Mitglieder aufnehmen, > auch nicht als Vorsitzende/r. In diesem Fall > bedarf die Aufnahme neuer Mitglieder eines > einstimmigen Beschlusses aller Mitglieder des > Vereins. > > Das Nichtmitglied Petra Mustermann wurde > einstimmig zur alleinigen Vorsitzenden des XY e.V. > gewählt. Sie nahm die Wahl an. > _______________ > > > Der Entschluss bricht die Satzung, da Mitglieder > lt. Satzung vom Vorsitzenden aufgenommen werden. > > Muss der Beschluss zunächst als Satzungsänderung > eingetragen werden, oder ist er auch so SOFORT > gültig, wenn ALLE Mitglieder des Vereins > zustimmen? > > Viele Grüße und vielen Dank für jede Antwort :)
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