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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich bleibt eine Verschiebung ohne > Folgen, weil das eine rein vereinsinterne > Angelegenheit ist. > Über die Verschiebung entscheidet das einladende > Organ, also der Vorstand. > Aus der genannten Satzungsregelung ergibt sich > lediglich ein rechtliches Mittel für ein Mitglied, > die Einberufung zu verlangen. Da es gewichtige > sachliche Gründe gibt, wird das kein Problem sein. > Ein Schaden wird dem Verein dadurch ja nicht > entstehen.
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