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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Gast111 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > wir wollen in der Satzung gerne regeln, dass > unsere Mitgliederversammlungen grundsätzlich > beschlussfähig sind (ohne Mindestteilnehmerzahl). > Und: Eine Satzungsänderung bedarf einer Mehrheit > von 2/3 der abgegeben Stimmen. > > Ist das rechtlich ok? Das würde im Ernstfall > bedeuten, dass auch eine MV, bei der nur eine > einzige Person kommt, die Satzung ändern kann.
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