Vereinsknowhow
- Kurzinfo:
Ist die Gewährung von Vorteilen für Mitglieder gemeinnützigkeitsschädlich? |
Vielfach wird die Frage gestellt, ob Vergünstigungen für Mitglieder - wie z.B. verbilligte Eintrittskarten zu Sport- oder Kulturveranstaltungen - schädlich für die Gemeinnützigkeit sind. Das Problem taucht immer dann auf, wenn die Angebote des Vereins auch für Nichtmitglieder zugänglich sind - aber zu anderen Konditionen als für Mitglieder. Bisher fehlt dazu jede Stellungnahme der oberen Finanzbehörden und auch in der Rechtsprechung finden sich keine Hinweise. Lediglich in einem
anderen Zusammenhang wird das Thema "Vergünstigungen für
Mitglieder" verhandelt: Der Frage, ob in Kulturvereinen, die solche
Vorteile gewähren, die Mitgliedsbeiträge(wie Spenden) steuerlich
abzugsfähig sind. Die OFD Frankfurt
a.M. hat in einer jüngeren Verfügung (Verw. v. 15.03.2005
- S 2223 A - 157 - St II 2.06) diese Frage erneut verhandelt. Nach wie vor ungeklärt
bleibt die Frage, wann solche Vergünstigungen gemeinnützigkeitsschädlich
sind. Anders verhält
es sich natürlich mit Zuwendungen an Mitglieder, die außerhalb
des Satzungszweckes liegen. Hier wird mit allem was über Annehmlichkeiten
im Sinn des Lohnsteuerrechts und Sachgeschenke bei entsprechenden Anlässen
(bis 40 Euro) hinausgeht - wegen Verstoßes gegen den Mittelbindungsgrundsatz
- die Gemeinnützigkeit gefährdet. OFD Frankfurt - Verw. v. 15.03.2005 - S 2223 A - 157 - St II 2.06 (Volltext im Abo-Bereich). Weitere Informationen zu Thema "Zuwendungen an Mitglieder" finden Sie in im gleichnamigen Artikel in unserem Online-Handbuch. |