Vereinsknowhow - Kurzinfo:
Ist die Gewährung von Vorteilen für Mitglieder gemeinnützigkeitsschädlich?

Vielfach wird die Frage gestellt, ob Vergünstigungen für Mitglieder - wie z.B. verbilligte Eintrittskarten zu Sport- oder Kulturveranstaltungen - schädlich für die Gemeinnützigkeit sind. Das Problem taucht immer dann auf, wenn die Angebote des Vereins auch für Nichtmitglieder zugänglich sind - aber zu anderen Konditionen als für Mitglieder.

Bisher fehlt dazu jede Stellungnahme der oberen Finanzbehörden und auch in der Rechtsprechung finden sich keine Hinweise.

Lediglich in einem anderen Zusammenhang wird das Thema "Vergünstigungen für Mitglieder" verhandelt: Der Frage, ob in Kulturvereinen, die solche Vorteile gewähren, die Mitgliedsbeiträge(wie Spenden) steuerlich abzugsfähig sind.
Hier gilt nämlich (nach Anlage 1 zu § 48 der Einkommensteuerdurchführungsverordnung), dass die Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, unter "Abschnitt B" fällt, d.h. der Steuerabzug für Mitgliedsbeiträge nicht möglich ist.

Die OFD Frankfurt a.M. hat in einer jüngeren Verfügung (Verw. v. 15.03.2005 - S 2223 A - 157 - St II 2.06) diese Frage erneut verhandelt.
Danach gilt, dass
die "Beschaffung von verbilligten oder unentgeltlichen Eintrittskarten für Mitglieder zu Veranstaltungen, die auch der Allgemeinheit zugänglich sind, (...) zu einem geldwerten Vorteil und zur Versagung des Abzugs der Mitgliedsbeiträge im Rahmen des § 10 b EStG" führt..
Die Gewährung reiner Annehmlichkeiten - wozu z.B. ein jährliches Dankeschönkonzert gehört - ist hingegen unschädlich für den Abzug der Mitgliedsbeiträge. Dies gilt auch für die Verschaffung eines erleichterten Zugangs zu nicht verbilligten Eintrittskarten.

Nach wie vor ungeklärt bleibt die Frage, wann solche Vergünstigungen gemeinnützigkeitsschädlich sind.
Aus der Tatsache, dass dies im genannten Erlass keine Erwähnung findet , kann man immerhin schließen, dass die häufig vertretene Ansicht, jede solche Vergünstigung würde die Gemeinnützigkeit gefährden, nicht zutrifft.
Aber auch für die Einschätzung, Vorteile für Mitglieder wären unbedenklich, solange ihr Geldwert nicht höher ist als der Mitgliedbeitrag, findet sich in Rechtsprechung und finanzbehördlichen Erlässen kein Hinweis.

Anders verhält es sich natürlich mit Zuwendungen an Mitglieder, die außerhalb des Satzungszweckes liegen. Hier wird mit allem was über Annehmlichkeiten im Sinn des Lohnsteuerrechts und Sachgeschenke bei entsprechenden Anlässen (bis 40 Euro) hinausgeht - wegen Verstoßes gegen den Mittelbindungsgrundsatz - die Gemeinnützigkeit gefährdet.

OFD Frankfurt - Verw. v. 15.03.2005 - S 2223 A - 157 - St II 2.06 (Volltext im Abo-Bereich).

Weitere Informationen zu Thema "Zuwendungen an Mitglieder" finden Sie in im gleichnamigen Artikel in unserem Online-Handbuch.

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