Vereinsknowhow
- Kurzinfo:
Vereinsbuchführung: Kontenrahmen für gemeinnützige Organisationen |
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In gemeinnützigen
Organisationen stellt die getrennte Erfolgsrechnung - also die Aufteilung
aller Einnahmen und Ausgaben auf idellen Bereich, Vermögensverwaltung,
Zweckbetriebe und steuerschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
besondere Anforderungen an die Kontierung. Der Kontenplan muss das wiederspiegeln.
Grundsätzlich gibt es für die systematische Aufteilung in
die steuerlichen Bereiche durch den Kontenplan zwei Möglichkeiten: Für die Bestandskonten (Finanzkonten, Anlagevermögen, Verbindlichkeiten usf.) ist eine Trennung nach steuerlichen Bereichen nicht erforderlich. Die DATEV e.G. stellt
rund 20 Spezialkontenrahmen zur Verfügung, um branchenspezifischen
Erfordernissen gerecht zu werden. Diese standardisierten Kontenrahmen
können natürlich geändert oder durch individuelle Konten
bzw. Kontennamen erweitert oder ergänzt werden. So wird aus dem
Kontenrahmen der Kontenplan. Für Vereine bietet die DATEV den Kontenrahmen SKR 49 (Branchenlösung für Vereine/Stiftungen) an. Er nimmt die steuerlichen Bereiche als Grundgliederung (Kontenklassen). Die entsprechenden Aufwands- und Ertragskonten wiederholen sich in den Kontenklassen, wie im Folgenden am Beispiel der Verbuchung von Ausgaben für Büromaterial gezeigt wird:
Der gravierende Nachteil beider Kontenrahmen ist, dass unabhängig davon, ob ein Verein wirklich in allen steuerlichen Bereichen Einnahmen und Ausgaben hat, ein großer Überhang an Konten mitgeschleppt wird. Die meisten Vereine z.B. werden im Bereich der Vermögensverwaltung nur Zinseinnahmen zu verbuchen haben. Die Einrichtung einer eigenen Kontenklasse rechtfertigt das kaum. Hinzu kommt, dass Sportvereine schwerpunktmaßig berücksichtigt sind. Das ist angesichts der Tatsache, dass mehr als die Häfte der eingetragenen Vereine in Deutschland Sportvereine sind, angemessen, nützt aber z.B. einem Tierschutzverein bei seiner Buchhaltung nicht. Eine
alternative Lösung ist hier die Verwendung eines "klassischen"
Kontenrahmens aus dem gewerblichen Bereich, z.B. des sehr häufig
benutzten SKR 03. Das hat zudem den Vorteil, dass buchhalterisch bereits
erfahrene Vereinsmitarbeiter/innen sich bei der Kontierung nicht völlig
umstellen müssen.
Der Nachteil eines solchen "selbstgestrickten" Kontenplans zur Gemeinnützigkeit ist freilich, dass in der EDV-Buchhaltung auch die Auswertungen (die EÜR oder GuV) entsprechend angepasst werden müssen. Vielfach kann man natürlich auf eine automatische Erstellung verzichten und diese Auswertungen auf Basis der Summen- und Saldenliste manuell zusammenstellen. Jedes bessere Finanzbuchhaltungprogramm bietet dazu Exportmöglichkeiten, die eine problemlose Übernahme der Daten z.B. in eine Tabellenkalkulation erlauben. Ausführliche Informationen zum Thema Vereinsbuchhaltung finden Sie in unserem Onlinehandbuch (Pay-Bereich).
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