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- Kurzinfo:
Neue Grenze für Kleinspenden |
Neue Grenze für Kleinspenden Neben Spenden für Katastrophenfälle gilt auch für Kleinspenden der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Die Obergrenze für solche Kleinspenden wird mit dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" auf 200 Euro (bisher 100 Euro) erhöht. Für solche Kleinspenden ist keine Zuwendungsbestätigung ("Spendenbescheinigung") nach amtlichem Muster nötig - es genügt der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg der Bank. Auf dem Beleg müssen
dabei folgende Angaben stehen: Neben dem Namen des Vereins und des Spenders (beide stehen als Empfänger der Zahlung und Einzahler bzw. Kontoinhaber ohnehin auf dem Beleg) wird also z.B. folgende Angabe bei "Verwendungszweck" gemacht: SPENDE FÜR SPORTBETRIEB - FREISTELLUNG FA MUSTERSTADT VOM 1.02.2004, AZ 088/11/22. Für Spendenaufrufe bringt die neue Obergrenze Vereinen eine deutliche Erleichterung: Sie können Spendenbriefe verschicken, denen Sie einen entsprechenden Überweisungsvordruck beilegen, der dann bis 200 Euro als Spendenquittung ausreicht. Durch die neue Höchstgrenze wird dabei künftig in mehr Fällen die Ausstellung eine Zuwendungsbescheinigung und damit zusätzlicher Verwaltungsaufwand entfallen. Es reicht auch ein selbst erstellter Online-Banking-Ausdruck als Nachweis aus, wenn aus ihm Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sind. Da hier keine einheitlichen Vorgaben der Finanzverwaltungen vorliegen, sollte der Spender zusätzlich den Vordruck des Vereins aufbewahren. Im Zweifelsfall kann der Finanzamt eine zusätzlichen Zuwendungsnachweis verlangen. Wichtig: Die Neuregelung gilt erst nach Verabschiedung des Gesetzes, die Ende September erfolgen wird. Für Spendenaktionen zu Ende des Jahres können Sie die Neuregelung aber schon nutzen. |