Unser Sportverein hat das Dach des Vereinsheims(Vereinsgatsstätte) im Jahr 2010 erneuert und dafür ein Darlehn aufgenommen. Ich bewerte den Aufwand als Erhaltungsaufwand, der zu Lasten 2010 verbucht wird. Dadurch entsteht ein beachtlicher Verlust in der Vermögensverwaltung.
Gefährdet dieser Verlust die Gemeinnützigkeit?
Ich kann zunächst nicht nachvollziehen, warum Sie den Erhaltungsaufwand der Vermögensverwaltung zuordnen. Wird das Vereinsheim (oder die Gaststätte) vermietet/verpachtet?
Zumindest in Teilen müsste es ja auch im ideellen Bereich genutzt werden.
Wenn der Instandhaltungsaufwand aus einem Darlehen finanziert wird, ist das gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn Zinsen und Tilgung aus den Pachteinnahmen gezahlt werden.
Im übrigen würde ich in diesem Fall - anders als das ertragssteuerlich erforderlich sein mag - gemeinnützigkeitsrechtlich die Instandhaltungsmaßnahmen auf einen längeren Zeitraum umlegen.