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2. Steuern und Buchhaltung

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 Verlust in der Vermögensverwaltung
Autor: Karl-Heinz Fiebach
Datum:   29.11.10 16:49

Unser Sportverein hat das Dach des Vereinsheims(Vereinsgatsstätte) im Jahr 2010 erneuert und dafür ein Darlehn aufgenommen. Ich bewerte den Aufwand als Erhaltungsaufwand, der zu Lasten 2010 verbucht wird. Dadurch entsteht ein beachtlicher Verlust in der Vermögensverwaltung.
Gefährdet dieser Verlust die Gemeinnützigkeit?

 Re: Verlust in der Vermögensverwaltung
Autor: Wolfgang Pfeffer
Datum:   29.11.10 16:56

Ich kann zunächst nicht nachvollziehen, warum Sie den Erhaltungsaufwand der Vermögensverwaltung zuordnen. Wird das Vereinsheim (oder die Gaststätte) vermietet/verpachtet?
Zumindest in Teilen müsste es ja auch im ideellen Bereich genutzt werden.

 Re: Verlust in der Vermögensverwaltung
Autor: Karl-Heinz Fiebach
Datum:   01.12.10 09:28

Ja, in dem Gebäude ist nur die Gaststätte einschl. Küche und Saal untergebracht, der Komplex ist mit Einrichtung verpachtet. Das dach wurde erneuert.

 Re: Verlust in der Vermögensverwaltung
Autor: Wolfgang Pfeffer
Datum:   01.12.10 09:40

Wenn der Instandhaltungsaufwand aus einem Darlehen finanziert wird, ist das gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn Zinsen und Tilgung aus den Pachteinnahmen gezahlt werden.
Im übrigen würde ich in diesem Fall - anders als das ertragssteuerlich erforderlich sein mag - gemeinnützigkeitsrechtlich die Instandhaltungsmaßnahmen auf einen längeren Zeitraum umlegen.

 Re: Verlust in der Vermögensverwaltung
Autor: Karl-Heinz Fiebach
Datum:   01.12.10 13:22

Können wir den Erhaltungsaufwand über 15 Jahre verteilen?

Danke für Ihre Antworten. Gruß karl-heinz fiebach

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