Autor: Ingo
Datum: 16.11.10 11:25
Guten Tag.
ein in der Gründung befindlicher Verein wird soziale Trainings mit Methoden der Erlebnispädagogik und Outdoortraining anbieten.
Die ist in der eigentliche Vereinszweck- in der Satzung so definiert gem. §52 AO Abs. 2 Satz 4 (Jugendhilfe) und Satz 7 (Erziehung, Volks- Berufsbildung). Trainingskurse sind darüberhinaus in der Satzung explizit genannt.
Ist ein Trainingskurs f. Jugendliche (für den Gebühren erhoben werden) somit ein Zweckbetrieb?
Ist ein Kurs für Erwachsene, ggf. Teamtraining für Firmen, ebenfalls ein Zweckbetrieb? (Vergleichebare Angebote gibt es von gewerblichen Anbietern)
Satzung ist im Übrigen vom Finanzamt noch nicht "abgenickt"
Danke,
Ingo
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