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2. Steuern und Buchhaltung

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 Ehrenamtsfreibetrag
Autor: Rainer Hall
Datum:   07.12.10 13:04

Wir sind ein gemeinnütziger Sportverein. Lt. unserer Satzung gehört der Jugendleiter (nicht Übungsleiter) zum Vorstand. Allerdings wird in einem weiteren Paragraphen der Satzung darauf hingewiesen, dass Vorstand i.S. des BGB der 1. und 2. Vorsitzende ist. Da unsere Satzung keine Vergütung an den Vorstand vorsieht, stellt sich für uns die Frage, ob wir unserem Jugendleiter seinen Zeitaufwand vergüten dürfen, und dieser den Ehrenamtsfreibetrag i.H.v. 500 € in Anspruch nehmen darf, oder ob wir zunächst die Satzung ändern müssen.

 Re: Ehrenamtsfreibetrag
Autor: Wolfgang Pfeffer
Datum:   10.12.10 09:55

Das Vergütungsverbot bei fehlender Satzungsregelung gilt auch für den erweiterten Vorstand (der also nicht im Vereinsregister eingetragen ist).
Allerdings bezieht es sich nur auf Vorstandstätigkeiten, nicht auf andere Tätigkeiten für den Verein. Die Abgrenzung muss aber klar geregelt sein (Arbeitsvertrag).

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