Autor: Rainer Hall
Datum: 07.12.10 13:04
Wir sind ein gemeinnütziger Sportverein. Lt. unserer Satzung gehört der Jugendleiter (nicht Übungsleiter) zum Vorstand. Allerdings wird in einem weiteren Paragraphen der Satzung darauf hingewiesen, dass Vorstand i.S. des BGB der 1. und 2. Vorsitzende ist. Da unsere Satzung keine Vergütung an den Vorstand vorsieht, stellt sich für uns die Frage, ob wir unserem Jugendleiter seinen Zeitaufwand vergüten dürfen, und dieser den Ehrenamtsfreibetrag i.H.v. 500 € in Anspruch nehmen darf, oder ob wir zunächst die Satzung ändern müssen.
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