Autor: Mechthild Wigger
Datum: 13.02.11 16:16
Liebe Vereinsfachleute,
unser gemeinnütziger Verein ist in puncto Mitglieder und Projekte stark gewachsen. Wir möchten ein Vorstandsmitglied als Geschäftsführer einsetzen und bezahlen (die entsprechende Satzungsänderung erfolgt bei der nächsten Mitgliederversammlung). Der Betrag wird über den steuerfreien 500 Euro Ehrenamtspauschale liegen. Muss dann nur der überschießende Betrag (über 500 Euro) versteuert werden oder besteht Steuerpflicht ab dem ersten Euro?
Mit Dank für Ihre Antworte und vereinsfreundlichen Grüßen,
Mechthild Wigger
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