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4. Sonstiges

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 Verwendung Mitgliederadressen
Autor: Mayer Helmut
Datum:   18.04.11 20:06

Nach Auflösung und Abmeldung des Vereins hat ein früheres Vorstandsmitglied, dessen Amtszeit bereits vorher abgelaufen war, einen Rundbrief an alle Vereinsmitglieder geschickt, ohne die beiden gewählten Liquidatoren zu informieren. Ist dies mit dem Datenschutz vereinbar? Danke für die Antwort.
MfG H. Mayer

 Re: Verwendung Mitgliederadressen
Autor: rene
Datum:   26.04.11 21:26

Die eigene Nutzung der Mitgliederadressen verstößt nicht gegen das Datenschutzgesetz. Ein Verstoß wäre die Weitergabe an "Fremde".

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